Bei der Beurteilung der Frage der Baubewilligungspflicht dürfe das Holzdeck, respektive die dadurch erfolgte Erhöhung des Terrains nichts isoliert betrachtet werden, da das Terrain bereits massiv aufgeschüttet worden sei. Die Baubewilligungspflicht stünde ausser Frage, wenn von Beginn weg die gesamte Anlage, das heisst die Aufschüttung, der Pool sowie das Holzdeck projektiert worden wäre. Wenn eine Terrainveränderung respektive eine Anlage wie vorliegend in zeitlich versetzten Etappen erfolge, seien die Wirkungen auf den Raum und die Umwelt dieselben, wie wenn die Gesamtanlage in einer Etappe erstellt worden wäre.