2/8 BVD 120/2025/30 VRPG3. Entgegen der Rechtsmittelbelehrung der Gemeinde Ipsach in der Verfügung vom 20. März 2025, bedarf es somit nicht eines nicht wieder gutzumachenden Nachteils, damit die Verfügung selbständig angefochten werden kann. 2. Rechtliches Gehör