4. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 22. April 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids und die Rückweisung des Verfahrens an die Vorinstanz. Eventualiter sei die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen und die Beschwerdegegnerschaft zu verpflichten, das angebrachte Holzdeck innert Frist von 30 Tagen zu entfernen.