3. Die Beschwerdeführerin reichte am 8. November 2024 eine baupolizeiliche Anzeige gegen den Beschwerdegegner ein. Sie beantragte, es sei ein baupolizeiliches Verfahren in Bezug auf das Holzdeck zwischen dem errichteten Pool und der Parzellengrenze zu eröffnen und es sei die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen. Daraufhin eröffnete die Gemeinde Ipsach ein baupolizeiliches Verfahren. Am 20. März 2025 erliess sie eine Verfügung in dieser Sache mit folgendem Inhalt: Als erstes wird darauf hingewiesen, dass eine Baupolizeibehörde in erster Linie die Verletzung von öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften beurteilt.