betreffend die Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Ipsach vom 20. März 2025 (e-Bau Nr. A.________; Holzdeck, Erhöhung Zaun) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin ist Alleineigentümerin der Parzelle Ipsach Grundbuchblatt Nr. I.________. Der Beschwerdegegner und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte sind Gesamteigentümer der westlich an das Grundstück der Beschwerdeführerin angrenzenden Parzelle Ipsach Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Parzellen liegen im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung für die Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 4 «Räbli».