3. Die Stadt Thun hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von CHF 4225.65 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt A.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Stadt Thun, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungspräsident