Die Fläche sei seither keiner Nutzung zugeführt worden. Der Zustand in diesem Bereich sei seit der Fertigstellung der Erschliessungsstrasse im Jahr 2011 nicht mehr verändert worden. Die bewilligte Kiesfläche sei seit deren Erstellung so belassen worden. Sie hätten zudem keinerlei Pflanzen entlang der Parzellengrenze entfernt oder entfernen lassen. Die auf den Luftbildern erkennbaren Pflanzen seien an ihrer Pflanzstelle auf Grund und Boden der Parzelle Thun (Strättligen) Gbbl. Nr. F.________ gestanden. Wer diese Pflanzen entfernt haben solle, entziehe sich ihrer Kenntnis.