Es bestehe zwar die Möglichkeit, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen, in der Regel werde aber nur ein Strassenanschluss pro Grundstück bewilligt. Das Bauinspektorat stellte den Beschwerdeführenden eine Wiederherstellungsverfügung in Aussicht (Rückbau Strassenanschluss und Renaturierung) und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. In ihrer Eingabe vom 6. Februar 2025 machten die Beschwerdeführenden insbesondere geltend, auf ihrem Grundstück habe sich entlang der 1/6 BVD 120/2025/27