(vormals Teil des Grundstücks Thun (Strättligen) Gbbl. Nr. G.________), es sei aus der Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht worden, dass auf ihrem Grundstück ein Strassenanschluss ohne Bewilligung erstellt worden sei. Gemäss Auszug aus GeoMaps sei zwischen 2020 und 2021 eine Hecke gerodet und ein Durchgang zum Zweck des Strassenanschlusses erstellt worden, was baubewilligungspflichtig sei. Eine Baubewilligung liege nicht vor. Es bestehe zwar die Möglichkeit, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen, in der Regel werde aber nur ein Strassenanschluss pro Grundstück bewilligt.