Die Verwalterin wollte daher wissen, ob eine Bewilligung vorliege. Das Bauinspektorat antwortete am 17. Dezember 2024, es habe ein baupolizeiliches Verfahren eröffnet, und es erkundigte sich, ob die Stockwerkeigentümergemeinschaft sich daran beteiligen wollte. Diese verzichtete auf eine Beteiligung als Partei. Mit Schreiben vom 21. Januar 2025 informierte das Bauinspektorat die Beschwerdeführenden als Eigentümerinnen und Eigentümer der Parzelle Thun (Strättligen) Gbbl. Nr. E.________ (vormals Teil des Grundstücks Thun (Strättligen)