1. Am 6. Dezember 2024 meldete die Verwalterin der Stockwerkeigentümergemeinschaft B.________ dem Bauinspektorat der Stadt Thun, zwischen den Grundstücken Thun (Strättligen) Gbbl. Nr. E.________ und Gbbl. Nr. F.________ sei vor nicht allzu langer Zeit eine Strasse erstellt worden, so dass nun direkt auf die Parzelle Nr. F.________ gefahren werden könne. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft fühle sich durch das gefährliche Verkehrsaufkommen gestört. Die Verwalterin wollte daher wissen, ob eine Bewilligung vorliege.