Die neue baurechtliche Grundordnung sieht für die Dachgestaltung in Art. 2.4 Baureglement der Gemeinde Fraubrunnen vom 22. November 2023, Stand Genehmigung, keine strengeren Regelungen vor als Art. 25 GBR und steht somit einem Verzicht auf die Wiederherstellung von vornherein nicht im Weg. Ob die neue Regelung allenfalls milder wäre und schon eine Wirkung entfalten könnte, kann beim vorliegenden Ergebnis offen bleiben. 4. Zusammenfassung und Kosten