f) Die Gemeinde Fraubrunnen befindet sich im Prozess einer umfassenden Ortsplanungsrevision. Dabei werden sämtliche baurechtlichen Grundordnungen der im Jahr 2014 zur Gemeinde Fraubrunnen fusionierten acht Dörfer und ehemals selbstständigen Einwohnergemeinden19 durch eine neue, für das gesamte Gemeindegebiet der fusionierten Gemeinde Fraubrunnen geltende, baurechtliche Grundordnung ersetzt. Die Ortsplanungsrevision ist von der Gemeindeversammlung beschlossen worden (Beschluss vom 21. August 2023). Die kantonale Genehmigung steht jedoch noch aus (Art. 61 BauG).20