Zwar weicht die helle Farbgebung des Dachs von der Umgebung ab. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber, dass die helle Farbe mit der Zeit abgeschwächt werden dürfte. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass der Zeltautounterstand auf neun Jahre befristet ist und bis spätestens am 1. November 2033 zurückgebaut sein muss. Die Auswirkungen dieses «weisslich» wirkenden Zeltautounterstandes im Gegenzug zu einem effektiv grau wirkenden Zeltautounterstand auf das Ortsbild ist nach dem Gesagten nicht dermassen gravierend, dass untragbare Verhältnisse vorlägen, zumal das vorliegend betroffene Gebiet keine besondere Schutzwürdigkeit aufweist.