Wenn Sie mit einer grauen Dachfarbe einverstanden sind, würden wir das eBau- Formular für Sie entsprechend anpassen». Bekanntlich zeigte sich der Beschwerdeführer 1 damit einverstanden und reichte eine Projektänderung ein.13 Zwischen den Beschwerdeführenden und der Gemeinde Fraubrunnen ist demnach unbestritten, dass dem Baugesuch ein Prospekt beigelegen war, welcher das vom Beschwerdeführer 1 gewünschte Produkt u.a. farblich abbildete bzw. eine Farbwahl aufführte. Im Prospekt ist die Farbe «Schiefergrau» mit dem Farbton «RAL 7035» angegeben. Ebenfalls ist darin ein Farbmuster abgebildet.