c) Vorliegend hat der Beschwerdeführer 1 die Farbe des Zeltautounterstandes während des Baubewilligungsverfahrens auf Hinweis der Gemeinde Fraubrunnen zur fehlenden Baubewilligungsfähigkeit der Farbe Grün nach der formellen und materiellen Prüfung des Baugesuchs geändert. Im Schreiben vom 26. August 202412 schrieb der Stv. Bauverwalter der Gemeinde Fraubrunnen: «Nach dem Prospekt gibt es das Dachmaterial in Schiefergrau, was dem Baureglement entsprechen würde. Wenn Sie mit einer grauen Dachfarbe einverstanden sind, würden wir das eBau- Formular für Sie entsprechend anpassen».