Die von ihm beigezogenen Hilfspersonen – in diesem Fall die Unternehmung L.________, welche das Produkt lieferte – bzw. deren Handeln fallen sodann in seinen Verantwortungsbereich. f) Die Baupolizeibehörde der Gemeinde Fraubrunnen ist in den Erwägungen der angefochtenen Verfügung damit zurecht zum Schluss gekommen, dass der Zeltautounterstand nicht in der gemäss Baubewilligung vom 1. November 2024 bewilligten Farbe Grau ausgeführt wurde. Was die Beschwerdeführenden dagegen vorbringen, verfängt nicht. 3. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands