Im Ausdruck des Baugesuchs aus eBau ist denn auch bei der Beschreibung des Bauvorhabens unter der Überschrift «Dach» die Farbe handschriftlich korrigiert von ursprünglich Grün zu Grau.4 Gleiches geht aus der Bestätigung der Beschwerdeführenden für die Projektänderung hervor, in welcher sie unterschriftlich ihr Einverständnis für die «Anpassung der Dachfarbe zu grau» geben.5 Im Bauentscheid ist sodann unter den Bedingungen zu entnehmen, dass die Zeltfarbe in Grau zu erfolgen habe. Als Zwischenfazit ist demnach festzuhalten, dass für den baubewilligten Zeltautounterstand als Dachfarbe Grau definiert wurde, ohne dabei den Farbton genauer, z.B. als Schiefer- oder Lichtgrau