4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die im Baupolizeiverfahren als Partei beteiligten Nachbarn, A.________ und B.________ (Parzelle Fraubrunnen-1 Grundbuchblatt Nr. G.________), sowie F.________ und I.________ (Parzelle Fraubrunnen-1 Grundbuchblatt Nr. H.________), verzichteten stillschweigend auf eine Beteiligung im Beschwerdeverfahren. In ihrer Beschwerdeantwort vom 5. Mai 2025 verweist die Gemeinde Fraubrunnen auf die angefochtene Wiederherstellungsverfügung vom 10. März 2025 und reichte das Baugesuchdossier 2024-56 sowie die Vorakten des durchgeführten Baupolizeiverfahrens ein.