Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Projektänderungsgesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme (Entfernung der Zeltblache) und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Die Beschwerdeführenden verzichteten auf die Einreichung eines nachträglichen Projektänderungsgesuchs. 3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 3. April 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung vom 10. März 2025.