Während des laufenden Baubewilligungsverfahrens wies die Gemeinde Fraubrunnen den Beschwerdeführer 1 darauf hin, dass grüne Dachmaterialien nicht zulässig seien. Danach änderte der Beschwerdeführer 1 die Farbe des Zeltautounterstandes auf Grau (Projektänderung). Mit Verfügung vom 1. November 2024 erteilte die Gemeinde Fraubrunnen dem Beschwerdeführer 1 die Baubewilligung für einen Zeltautounterstand in grauer Farbe mit einer maximalen Nutzungsdauer von neun Jahren bis zum Rückbau. Auf baupolizeiliche Anzeige aus der Nachbarschaft hin, das Zeltdach sei nicht grau, sondern weiss, führte die Baupolizeibehörde Fraubrunnen eine Baukontrolle vor Ort durch.