Insgesamt würden die Verfahrenskosten aus Sicht der Baupolizeibehörde inhaltlich und betragsmässig rechtskonform, verhältnismässig und sachlich begründet erscheinen. Eine Überwälzung der Verfahrenskosten auf die Allgemeinheit wäre angesichts des klaren Verursachungszusammenhangs nicht gerechtfertigt.