11. Mit heutigem Entscheid im Beschwerdeverfahren BVD 120/2025/9 betreffend die Beschwerde gegen die Verfügung der Gemeinde vom 19. Dezember 2024 (Anbringung Siegel) weist die BVD die Beschwerde hinsichtlich der Kostenregelung ab. Im Übrigen schreibt sie das Verfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab. 12. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen und Streitgegenstand