9. Am 31. März 2025 reichten die Beschwerdeführenden gegen die Verfügung der Gemeinde vom 27. Februar 2025 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragen die Aufhebung von Ziffer III/2 der angefochtenen Verfügung (Kostenregelung) und eventualiter die Herabsetzung der auferlegten Kosten auf maximal CHF 100.-. Ausserdem stellen sie den Antrag auf Vereinigung mit dem Beschwerdeverfahren BVD 120/2025/9. Zur Begründung führen sie insbesondere aus, die Gemeinde habe mit der Aufhebung der Verfügung vom 19. Dezember 2024 die inhaltliche Fehlerhaftigkeit der Verfügung eingeräumt und ihren Fehler mit der Aufhebungsverfügung vom 27. Februar 2025 (grösstenteils) wieder korrigiert.