Aktenkundig sind lediglich das Schild mit der Aufschrift «Privat» sowie die beiden Halteverbotsschilder. Zum anderen ist das Anbringen eines stabilen Zaunes oder einer Abschrankung beispielsweise durch grosse Steine oder Betonelemente als eine deutlich wirksamere Massnahme zu beurteilen, um Camper an der Einfahrt auf das Grundstück des Beschwerdeführers zu hindern als das (angeblich) erfolgte Anbringen einer Kette, die gemäss den nicht weiter belegten Angaben des Beschwerdeführers beschädigt oder zerrissen wurde. Ein Zaun oder eine Abschrankung ist daher eine geeignete Massnahme, um die illegale Nutzung des Grundstücks des Be-