_» lässt sich zudem entnehmen, dass der Grundeigentümer regelmässig vorbeigehe und die Übernachtungsgebühr einkassiere. Das Nutzungsverbot und die damit verbundenen Massnahmen gemäss Wiederherstellungsverfügung vom 10. Mai 2022 genügen somit offensichtlich nicht, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.