Zudem stellte der Beschwerdeführer im Bereich des Strassenanschlusses zwar ein Schild mit der Aufschrift «Privat» sowie Halteverbotsschilder an einem Baumstamm und am Tor der Lagerhalle auf, ein gut ersichtliches Campingverbot ist jedoch gemäss Akten nicht vorhanden. Trotz des rechtskräftigen Benutzungsverbots wird das Grundstück nach wie vor regelmässig als Stellplatz für Wohnmobils und dergleichen genutzt. Den Kommentaren auf «D.________» lässt sich zudem entnehmen, dass der Grundeigentümer regelmässig vorbeigehe und die Übernachtungsgebühr einkassiere.