Weiter entfernte der Beschwerdeführer zwar das Plakat mit dem QR-Code für die Bezahlung. Stattdessen hatte es nun ein Plakat mit der Aufschrift «Wenn sie schon gegen den Willen der Bauverwaltung Wilderswil hier parkieren oder Übernachten, bezahlen sie bitte einen Unkostenbeitrag von Fr. 10.00 an den Besitzer dieser Liegenschaft, und hinterlassen sie den Platz sauber», sowie Angaben zu verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten (Twint, Pay- Pal, Banküberweisung) und dem Hinweis auf die Webseite von «D.________».