b) Die Nutzung des Grundstücks Wilderswil Gbbl. Nr. B.________ als Stellplatz für Wohnmobile ist formell und materiell rechtswidrig. Die Gemeinde ordnete deshalb mit Wiederherstellungsverfügung vom 10. Mai 2022 die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an, indem sie ein Nutzungsverbot aussprach und den Beschwerdeführer anwies, verschiedene Massnahmen zur Herstellung des rechtmässigen Zustands zu treffen. Die BVD bestätigte diese Wiederherstellungsverfügung mit Entscheid vom 26. August 2022. Der Beschwerdeführer kam den rechtskräftig gewordenen Anordnungen der Wiederherstellungsverfügung nur teilweise nach. So entfernte er zwar das Angebot auf der Webseite von «C.________».