Da auch im Jahr 2024 wieder vermehrt Wohnmobile auf dem Grundstück abgestellt wurden, eröffnete die Gemeinde mit Verfügung vom 25. Juni 2024 ein baupolizeiliches Verfahren. Sie hörte den Beschwerdeführer mehrmals an, liess bei einem Ingenieurbüro einen Vorschlag für eine Abschrankung ausarbeiten und holte beim Tiefbauamt des Kantons Bern eine Stellungnahme zum Strassenanschluss an die Kantonsstrasse ein. Anschliessend gab sie dem Beschwerdeführer Gelegenheit zur geplanten Abschrankung Stellung zu nehmen.