2. Anfang Juli 2023 stellte die Gemeinde fest, dass auf dem Grundstück ein mobiles WC aufgestellt worden war. Mehrere Kontrollen im Juli und August 2023 ergaben, dass das Grundstück nach wie vor von einzelnen Wohnmobilen oder Campern als Stellplatz genutzt wurde. Am 14. August 2023 erstattete die Gemeinde daher Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer wegen wiederholtem Verstoss gegen das Nutzungsverbot gemäss Ziffer 1 der Wiederherstellungsverfügung vom 10. Mai 2022. Da auch im Jahr 2024 wieder vermehrt Wohnmobile auf dem Grundstück abgestellt wurden, eröffnete die Gemeinde mit Verfügung vom 25. Juni 2024 ein baupolizeiliches Verfahren.