Der Beschwerdeführer informierte die Gemeinde daraufhin, er habe veranlasst, dass der Eintrag auf der Seite von «C.________» entfernt werde. Geeignete Mittel vor Ort seien bereits vorhanden und sehr gut mit Verbotstafeln markiert. Zudem reichte er mit Eingabe vom 1. Juni 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrs- 1 www.C._____.eu 1/6 BVD 120/2025/23