Gemäss Landerwerbsplan wurde es in diesem Zusammenhang vorübergehend genutzt und es wurde eine vorübergehende Rodung vorgenommen. Nachdem die Gemeinde festgestellt hatte, dass der Beschwerdeführer auf dem Grundstück Wohnmobilstellplätze vermietete und diese im Internet bewarb, eröffnete sie am 11. März 2022 ein Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und gab dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zur Stellungnahme. Dieser räumte unter anderem ein, dass er die Stellplätze auf der Homepage von «C.________»1 anbiete.