Nach einem Telefonat des Beschwerdeführers vom 19. Februar 2024 wartete sie nochmals ab, bevor sie sich am 23. Mai 2024 abermals nach dem Stand der Dinge erkundigte und nachgefragte, bis wann mit einer Baueingabe gerechnet werden könne. Schliesslich wandte sie sich am 19. September 2024 erneut an den Beschwerdeführer und erkundigte sich nach dem Zeitpunkt der Einreichung eines Baugesuchs. Der Beschwerdeführer stellte daraufhin in seiner Antwort in Aussicht, dass sich die Bauunternehmung in diesem Herbst der Sache annehmen werde.