Da sich der Beschwerdeführer innert der ihm angesetzten Frist zur Stellungnahme beim AWA nach den erforderlichen Massnahmen erkundigte und damit seine Bereitschaft kund tat, tätig zu werden, wartete die Baupolizeibehörde der Gemeinde vorerst ab. Da aber in der Folge nichts geschah, fragte sie am 16. Januar 2024 nach und gab dem Beschwerdeführer Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach einem Telefonat des Beschwerdeführers vom 19. Februar 2024 wartete sie nochmals ab, bevor sie sich am 23. Mai 2024 abermals nach dem Stand der Dinge erkundigte und nachgefragte, bis wann mit einer Baueingabe gerechnet werden könne.