c) Die Gemeinde wies den Beschwerdeführer bereits mit Schreiben vom 29. September 2022 auf die ordnungswidrige Situation in Zusammenhang mit dem Mistläger und der undichten Jauchegrube hin und machte ihn darauf aufmerksam, dass sie ein Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einleiten musste. Da sich der Beschwerdeführer innert der ihm angesetzten Frist zur Stellungnahme beim AWA nach den erforderlichen Massnahmen erkundigte und damit seine Bereitschaft kund tat, tätig zu werden, wartete die Baupolizeibehörde der Gemeinde vorerst ab.