«2.1. Der Grundeigentümer respektive der Verursacher wird aufgefordert, innerhalb der Frist bis spätestens am 14. März 2025 schriftlich mitzuteilen wie künftig das Mistlager auf GBB-Nr. E.________, F.________weg 17, 3778 Schönried, gelöst werden soll. Hierfür sind die entsprechenden Merkblätter des AWA zu beachten. Wird eine bauliche Lösung angestrebt, so sei hier auch darauf hingewiesen, dass dies eine Baubewilligung bedingen würde welche in einem separaten Verfahren laufen würde. 2.2. Für die Eingabe des Baugesuchs über die eBau Plattform und in Papierform wird Ihnen eine Frist bis am 28. März 2025 eingeräumt.