Am 19. September 2024 erkundigte sich die Gemeinde erneut beim Beschwerdeführer nach dem Stand der Planung und wann mit einer Baueingabe gerechnet werden könne. Gleichentags teilte der Beschwerdeführer mit, die Baufirma werde sich der Sache im Herbst annehmen. 4. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 14. Februar 2025 verfügte die Vorinstanz Folgendes: