Dinge und dem weiteren Vorgehen, nachdem sie seit einem Telefongespräch vom 19. Februar 2024 nichts mehr ihm gehört habe. Sie erwarte bis am 30. Mai 2024 eine Stellungnahme, bis wann mit einer Baueingabe gerechnet werden könne. Mit E-Mail vom 24. Mai 2024 gab der Beschwerdeführer an, er werde am 31. Mai 2024 mit dem Pächter und der Baufirma, welche das Bauvorhaben realisieren werde, eine Begehung vor Ort abhalten, um die Massnahmen zu definieren. Ziel sei es, im Herbst 2024 oder Frühling 2025 starten zu können. Am 19. September 2024 erkundigte sich die Gemeinde erneut beim Beschwerdeführer nach dem Stand der Planung und wann mit einer Baueingabe gerechnet werden könne.