er habe das rechtliche Gehör erhalten und habe das Ergebnis nicht angezweifelt. Das AWA forderte die Gemeinde auf, das Verfahren zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes durchzuführen. 2. Mit Schreiben vom 29. September 2022 stellte die Gemeinde dem Beschwerdeführer das Schreiben des AWA zu, informierte ihn über ihre Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und gab ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.