1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle befindet sich in der Landwirtschaftszone. Am 13. September 2022 teilte das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) der Gemeinde mit, anlässlich einer Gewässerschutzkontrolle sei festgestellt worden, dass bei einem Stall auf der Parzelle die Jauchegrube undicht sei und das Mistläger sich auf Naturboden ohne befestigten Boden und ohne Ableitung in eine Güllegrube befinde. Das Kontrollergebnis sei dem Bewirtschafter mitgeteilt worden; er habe das rechtliche Gehör erhalten und habe das Ergebnis nicht angezweifelt.