_ ist im Wiederherstellungsverfahren nicht in den Ausstand getreten, hat er doch die angefochtene Verfügung unbestrittenermassen mitunterzeichnet. Dass er gemäss den Angaben der Gemeinde bei (weiteren) Beratungen und Beschlüssen der Bau- und Betriebskommission jeweils in den Ausstand getreten sei, ist daher unerheblich.