Die Pflicht zur Prüfung der Entwässerung durch eine Fachperson sowie zur Ausführung der Mauer mit Jurasteinen wurde als Auflage in die Baubewilligung vom 19. März 2021 aufgenommen. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2024 wurde der Beschwerdeführer unter anderem darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss dem Bauentscheid vom 19. März 2021 entlang der Grenze zum Grundstück Nr. J.________ eine Mauer mit Jurasteinen erstellt werden müsse. Mit der angefochtenen Verfügung wurde der Beschwerdeführer sodann unter anderem dazu aufgefordert, die Aufschüttungen entlang der östlichen Parzellengrenze