Zudem wies er auf diverse Unklarheiten hin, bspw. in Bezug auf die Materialisierung der geplanten Mauer entlang der gemeinsamen Parzellengrenze sowie in Bezug auf die Nutzung des geplanten Abstellraums. Anlässlich der Einspracheverhandlung wurde seinen Bedenken dadurch Rechnung getragen, dass die Prüfung der gesamten Grundstücksentwässerung durch eine Fachperson sowie die Ausführung der Mauer entlang der gemeinsamen Grenze mit Jurasteinen vereinbart sowie der Zweck des Abstellraums geklärt wurde. Die Pflicht zur Prüfung der Entwässerung durch eine Fachperson sowie zur Ausführung der Mauer mit Jurasteinen wurde als Auflage in die Baubewilligung vom 19. März 2021 aufgenommen.