d) Es ist unbestritten und geht aus den Akten hervor, dass der E.________ der Gemeinde Leuzigen, welcher die angefochtene Wiederherstellungsverfügung mitunterzeichnete, gegen das Bauvorhaben des Beschwerdeführers auf der Parzelle Leuzigen Grundbuchblatt Nr. F.________ am 14. Januar 2021 Einsprache erhoben hat.9 In seiner Einsprache äusserte er insbesondere Bedenken im Zusammenhang mit dem geplanten Sickerschacht sowie der Entwässerung. Zudem wies er auf diverse Unklarheiten hin, bspw. in Bezug auf die Materialisierung der geplanten Mauer entlang der gemeinsamen Parzellengrenze sowie in Bezug auf die Nutzung des geplanten Abstellraums.