a) Die angefochtene Verfügung wurde von der Bau- und Betriebskommission der Gemeinde Leuzigen als Baupolizeibehörde erlassen. Unterzeichnet wurde sie vom E.________ – Herrn A.________ – sowie von der Bauverwalterin der Gemeinde. Herr A.________ ist Eigentümer der Parzelle Leuzigen Grundbuchblatt Nr. J.________, welche westlich unmittelbar an das Grundstück des Beschwerdeführers Leuzigen Grundbuchblatt Nr. F.________ grenzt. Er hat gegen das Baugesuch des Beschwerdeführers vom 4. Dezember 2020 Einsprache erhoben. Anlässlich der Einspracheverhandlung vom 18. Februar 2021 zog er seine Einsprache vollumfänglich zurück.