« 1. Die Baumaschinen und Anhänger sind vom Terrain zu entfernen, bzw. für die Erstellung eines entsprechenden Platzes ein Baugesuch einzureichen. 2. Die Erdanhäufung (Terrainaufschüttung) an der östlichen Parzellengrenze ist gemäss Baubewilligung vom 19. März 2021 durch Jurablocksteine zu ersetzen. 3. Das Baumaterial an der Westseite der Liegenschaft ist zu entfernen bzw. für den Lagerplatz ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. 4. Wir fordern Sie auf, die Mängel bis spätestens am 31. März 2025 zu beheben. 5. [Androhung Busse im Wiederhandlungsfall]