der Gemeinde Leuzigen, Einsprache.1 Anlässlich der Einspracheverhandlung vom 18. Februar 2021 zog Herr A.________ seine Einsprache vollumfänglich zurück.2 Mit Entscheid vom 19. März 2021 bewilligte die Gemeinde das Baugesuch des Beschwerdeführers. In den Entscheid wurde unter anderem die Auflage aufgenommen, dass die Mauer entlang der Nachbarsparzelle Nr. H.________ mit Jurasteinen zum Ausgleich des Terrains auszuführen sei.