1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der in der Wohnzone liegenden Parzelle Leuzigen Grundbuchblatt Nr. F.________ sowie der in der Wohn- und Arbeitszone liegenden Parzelle Leuzigen Grundbuchblatt Nr. G.________. Am 4. Dezember 2020 reichte der Beschwerdeführer ein Baugesuch ein für den Umbau des bestehenden Bauernhauses, den Anbau eines Autounterstands sowie einer Terrasse mit Aussentreppe auf Parzelle Leuzigen Grundbuchblatt Nr. F.________. Gegen das Vorhaben erhob Herr A.________, Eigentümer der Nachbarsparzelle Leuzigen Grundbuchblatt Nr. H.________ und E.________ der Gemeinde Leuzigen, Einsprache.1 Anlässlich der Einspracheverhandlung vom 18. Februar 2021 zog Herr A.____