Die Gemeinde Saanen hat den Beschwerdeführenden somit die Parteikosten von CHF 5’148.25 (Honorar CHF 4’500.–, Auslagen CHF 262.50 sowie Mehrwertsteuer CHF 385.75) zu ersetzen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung der Gemeinde Saanen vom 5. Februar 2025 wird aufgehoben. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die Gemeinde Saanen hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von CHF 5’148.25 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.